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Ehrenamtliche Arbeit im Vorstand

Verantwortung, Gestaltung und gesellschaftlicher Beitrag

Ein Vorstandsamt in einem Verband ist nicht nur eine verantwortungsvolle, sondern auch eine bereichernde Aufgabe. Es verbindet gesellschaftliches Engagement mit der Möglichkeit, strategisch Einfluss zu nehmen. Dennoch zögern viele Menschen, diese Rolle zu übernehmen, oft aus Sorge vor rechtlichen oder zeitlichen Verpflichtungen. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung bietet ein Vorstandsamt weit mehr Chancen als Herausforderungen.


Die Rolle des Vorstands

Der Vorstand ist das zentrale Organ eines Verbandes, das nicht nur die Interessen der Mitglieder vertritt, sondern auch die strategische Ausrichtung und operative Leitung maßgeblich prägt. Neben repräsentativen Aufgaben, wie der Vertretung des Verbandes nach außen, übernimmt der Vorstand häufig auch operative Tätigkeiten. Dazu gehören die Leitung der Geschäftsstelle, die Organisation von Veranstaltungen oder die Kommunikation mit Mitgliedern und Partnern. Gerade in kleineren Verbänden ohne Geschäftsführung ist diese Doppelrolle typisch.


Rechte und Pflichten

Die Aufgaben des Vorstands ergeben sich aus der Satzung des Verbandes sowie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Vor allem § 31a BGB schützt ehrenamtliche Vorstände, indem er die Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Damit trägt der Gesetzgeber dem gesellschaftlichen Wunsch Rechnung, das Ehrenamt zu fördern und Vorstandsmitglieder vor übermäßigen Risiken zu schützen.


Wichtig ist, dass Vorstandsmitglieder ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten kennen und die Satzung des Verbandes genau studieren. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Entscheidungen der Vorstand alleine treffen kann und welche von der Mitgliederversammlung oder einer möglichen Geschäftsführung abhängen. Eine klare Kompetenzverteilung verhindert Missverständnisse und sorgt für eine effektive Zusammenarbeit.


Haftung und Rücktritt

Das Thema Haftung wird oft überschätzt. In den meisten Fällen haftet das Vereinsvermögen für Schäden, die aus Pflichtverletzungen entstehen. Dennoch ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung für Vorstände abzuschließen, um auch im Falle von grober Fahrlässigkeit abgesichert zu sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Rücktritt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, auch wenn die Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. Dies bietet Flexibilität und stellt sicher, dass niemand gegen seinen Willen im Amt verbleiben muss.


Gesellschaftliche Bedeutung

Ein Vorstandsamt ist mehr als eine organisatorische Rolle. Es bietet die Möglichkeit, die Entwicklung eines Verbandes aktiv zu gestalten und gesellschaftliche Anliegen voranzutreiben. Gerade in einer Zeit, in der ehrenamtliches Engagement immer wichtiger wird, ist der Vorstand eine Schlüsselposition, die nicht nur Verantwortung, sondern auch Gestaltungsfreiraum und persönliche Erfüllung mit sich bringt.



Dr. Julian Engel

ist Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz. 


Neben der Beratung von Wirtschafts- und Industrieverbänden sowie Non-Profit-Organisationen betreut er gesellschaftsrechtliche Mandate mit besonderem Fokus auf Umstrukturierungen und M&A.


Als Autor zahlreicher Fachpublikationen und Mitglied im Rechtausschuss der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bringt er umfangreiche Expertise im Vereins- und Gesellschaftsrecht ein. 

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