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Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung in Verbänden

Rechtliche Vorgaben und praktische Herausforderungen

Die Erfassung von Arbeitszeit ist ein zentrales Thema der modernen Arbeitswelt, das auch für Verbände eine besondere Relevanz hat. Die rechtlichen Vorgaben und ihre praktische Umsetzung stellen viele Organisationen vor Herausforderungen, insbesondere in Hinblick auf kleinere Strukturen und begrenzte Ressourcen.


Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 besteht eine Verpflichtung für Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verlässlich und manipulationssicher zu erfassen. Diese Verpflichtung wurde 2022 vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt, wobei das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Erfassung der Arbeistzeit nicht aus dem Arbeitszeitgesetz, sondern aus dem Arbeitsschutzgesetz ableitet. Die Arbeitszeit ist so zu erfassen, dass sie jederzeit überprüfbar ist.


Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht vor, dass Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung verzichten können. Für Verbände mit bis zu 50 Mitarbeitenden sollen zudem großzügige Übergangsfristen gelten. Eine papierbasierte Erfassung reicht in vielen Fällen aus.


Praktische Umsetzung in Verbänden

Für Verbände, die oft kleine und mittlere Organisationen sind, bedeutet dies eine Balance zwischen rechtlicher Compliance und praktikablen Lösungen. Die Einführung elektronischer Systeme kann insbesondere für kleinere Verbände eine Herausforderung darstellen. Gleichzeitig eröffnet eine korrekte Zeiterfassung Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und Transparenz für Mitarbeitende zu schaffen.


Exkurs: Dienstreisen als Arbeitszeit

Ein wiederkehrendes Diskussionsthema ist die Frage, ob und in welchem Umfang Reisezeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Das Arbeitszeitgesetz trifft hierzu keine Regelungen. Während in einigen Verbänden Dienstreisezeiten explizit als Arbeitszeit definiert sind, fehlt diese Klarheit in vielen Arbeitsverträgen.

Insbesondere Reisen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, etwa am Sonntagabend vor einem Montagstermin, werfen rechtliche und praktische Fragen auf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine gesetzliche Regelung, die Reisezeiten grundsätzlich als Arbeitszeit anerkennt und vergütet. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf, und der Gesetzgeber hat bislang keine Stellung dazu bezogen.


Verbände sollten das Thema Dienstreisen in ihren Arbeitsverträgen oder in ihren Arbeitszeitregelungen klar definieren, um Unklarheiten und mögliche Konflikte mit Mitarbeitenden zu vermeiden.


Relevanz für Verbände

Eine klare Regelung zur Arbeitszeiterfassung, einschließlich der Bewertung von Dienstreisen, stärkt die Compliance und das Vertrauen innerhalb der Organisation. Es wird empfohlen, bestehende Verträge und Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den rechtlichen Vorgaben und den Erwartungen der Mitarbeitenden gerecht zu werden.


Gerhard Kronisch

ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Vorstandsmitglied des Verbandes Fach- und Führungskräfte e.V. bringt er umfassende Expertise im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung und Interessenvertretung ein. 


Zudem ist er Autor zahlreicher Fachaufsätze und Kommentare, die sich insbesondere mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassen. Bis 2021 war er Hauptgeschäftsführer des Verbandes angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie in Köln.


 Seine langjährige Erfahrung macht ihn zu einem gefragten Experten für die arbeitsrechtliche Stellung von Verbandsgeschäftsführern und verwandte Themen.

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